Der Sporthochseeschifferschein ist ein amtlicher, empfohlener Führerschein bzw. ein international anerkannter Befähigungsnachweis. Er berechtigt zum Führen von Yachten unter Segel und Motor auf allen Weltmeeren.

ostsee 01Der Sporthochseeschifferschein (SHS) baut auf den Kenntnissen des Sportseeschifferscheins (SSS) auf, dessen Ausbildungsinhalte erweitert und vertieft werden.
Die Prüfung zum SHS ist eine rein theortische, d.h., es findet keine praktische Prüfung mehr statt. die Ausbildung behandelt u.A. die Auswertung astronomischer Beobachtungen zur Standortbestimmung (Astronomische Navigation), Besteck- und Großkreisrechnung, Methoden zur Kollisionsverhütung radaramonitorabbildung(Radar II), die Beurteilung weltweiter Wettererscheinungen, beispielsweise von tropischen Wirbelstürmen. Für die Theorieausbildung sind ca. 80 Zeitstunden  nach dem Erwerb des Sportseeschifferscheins (SSS) erforderlich.
Voraussetzung für die Theorieausbildung zum Sporthochseeschifferschein (SHS) ist der

Sportseeschifferschein (SSS) und Nachweis über mindestens 1000 sm, gefahren nach Erwerb des Sportseeschifferscheins (SSS), auf Yachten im Seebereich als Wachführer. Davon  mindestens 500 sm vor der amtlichen, theoretischen Prüfung.

Umfang der theoretischen Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus drei schriftlichen und zwei mündlichen Teilprüfungen.

  • Schriftliche Teilprüfungen

    • Navigation         (Prüfungsdauer: 150 min)

    • Schiffahrtsrecht (Prüfungsdauer:   45 min)

    • Wetterkunde      (Prüfungsdauer:   45 min)

  • Mündliche Teilprüfungen

    • Handhabung von Yachten (Prüfungsdauer: 15 min)

    • Handhabung eines Sextanten (Prüfungsdauer: 10 min)

Wir empfehlen, jeweils zwei Teilprüfungen gemeinsam abzulegen:

  • 1. Teilprüfung:

    • Navigation

    • Handhabung von Yachten

    • Handhabung eines Sextanten

  • 2. Teilprüfung:

    • Schiffahrtsrecht

    • Wetterkunde

Die amtliche theoretische Prüfung muß innerhalb von 24 Monaten, gerechnet ab der ersten bestandenen Teilprüfung, abgeschlossen werden. Nach diesem Zeitpunkt verfallen alle bereits abgeschlossenen Prüfungsteile.
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung bzw. eines Prüfungsteils ist nach einer Wartezeit von 2 Monaten erneut möglich. Die theoretische amtliche Prüfung wird  zentral in der Rhein-Ruhr Region wahlweise in Witten, Mönchengladbach oder Köln von Vertretern des DSV (Deutscher Segelverband) abgenommen.

Weitergehende Informationen erteilen die Ausbilder:

Eckhard Sprenger                                                     

Detlef Pensel

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